Die Frauen-Gruppenligapartie zwischen dem TSV Obermelsungen und dem TSV Jahn Calden II wird mit dem Urteil des Regionalsportgerichtes Kassel, vom 12.06.2015, nachträglich mit 3:0 für den TSV Obermelsungen gewertet.
Die Partie am 30.05.2015 endete zwar 7:1 für Calden II, da der Gastverein aber zu viele Spielerinnen aus dem Regionalligakader eingesetzt hat erkannte das Regionalsportgericht, unter dem Vorsitz von Gebhard Neurath, Calden den Sieg ab und wertete die Partie für Obermelsungen.
Der TSV Obermelsungen belegt damit mit 54:27 Toren und 42 Punkten den 3. Platz in der Abschlusstabelle der Gruppenliga Kassel.